Gemeinderatsitzung vom 08. Dezember 2020

Der Sitzungsort für die Gemeinderatssitzung am war die Mensa beim Bildungszentrum. Wegen der Pandemie sind kürzere Sitzungen geplant, deshalb entfällt die Einwohnerfragestunde.

Die beiden ersten Tagesordnungspunkte hatten die Wassergebühren als Thema. Unser zweijähriger Kalkulationszeitraum betrifft die Jahre 2021 und 2022. Die Kalkulation hat das Steuerberatungsbüro Treubert bearbeitet und lag nun zur Beratung und Abstimmung vor. Zuerst kam die Abwassergebühr an die Reihe. Das Abwasser ist in die Sparten Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Brüdenwasser (Kondenswasser, das z.B. bei der Fruchtsaftherstellung entsteht) unterteilt. Aus den vergangenen Jahren war eine Kostenüberdeckung entstanden, diese fließt in die Neukalkulation mit ein. Es ergibt sich eine Gebührensenkung um 2 Cent/m³, 3 Cent/m² und 4 Cent/m³; so dass die neue Gebühr für das Schmutzwasser 1,55€/m³, das Niederschlagwasser 0,33 €/m² versiegelter Fläche und das Brüdenwasser 0,47€/m² beträgt.
Das Gremium folgte den beantragten Neugebühren einstimmig.

Beim Trinkwasser ist uns sehr an einer hohen Wasserqualität und stetigen Wasserversorgung gelegen. Die geplante Konzessionsabgabe für 2021 beträgt 140.000 € und für 2022 150.000 €. Die Zählergrundgebühr eines üblichen Wasserzählers bleibt bei 6,00€/Monat. Der Verkaufspreis erhöht sich allerdings um 14 Cent/m³ auf 2,52 €/m³ (netto). Verrechnet mit den gesunkenen Abwassergebühren ergibt sich allerdings eine Kostensteigerung. Für einen Haushalt mit drei Personen ist im Jahr mit 24,53€ Mehrkosten zu rechnen.
Auch dieser Kalkulation folgte das Gremium einstimmig.

Die Errichtung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Unterriexingen ist notwendig. Nach langem Ringen wurde der derzeitige Standort für eine neuzubauende Kindertagesstätte Nonnenpfad als der geeignete gefunden. Da der erste Entwurf von den Kosten her nicht zu realisieren war, wurde eine Reduzierung vorgenommen.  Diese Reduzierung auf 7,5 Millionen Euro führte zu einem reduzierten Raumprogramm. Reduzierungen tun weh, sind aber notwendig, wenn das Bauvorhaben sonst nicht zu realisieren ist. Es muss nun sehr genau geprüft werden, dass durch die Veränderungen das pädagogische Konzept und der tatsächliche Bedarf nicht unrealistisch werden. Im Sanitärbereich gab es drei Kürzungen: Reduzierung der Sanitäreinrichtungen von drei auf zwei je Gruppe, Wegfall der Waschbecken in den Gruppenräumen und Wegfall der Außentoilette. Laut Gesundheitsamt ist für 10 Kinder 1 Sanitäreinheit vorzuhalten. Das heißt, dass durch die Reduzierung in einer Gruppe maximal 20 Kinder sein können. Das stellt für den Bereich der U3-Gruppen (Kinder unter drei Jahren) kein Problem dar, aber im Bereich der Ü3-Gruppen (Kinder ab 3 Jahren) haben wir derzeitig Gruppengrößen von 25 Kindern – das wäre dann nicht möglich. Die Freien Wähler wiesen auf diesen Umstand hin und beantragten, dass lediglich bei den drei U3-Gruppen diese Reduzierung erfolgt, jedoch bei den drei Ü3-Gruppen pro Gruppe drei Sanitäreinrichtungen erstellt werden. Diese Veränderung ist allerdings nicht kostenneutral. Die dadurch gewonnene Flexibilität fand den Zuspruch des Gremiums. Im Frühjahr hatten die Freien Wähler darauf gedrängt, dass auch ein Angebot eines Systembauers eingeholt wird. Um Alternativen noch besprechen zu können, beantragte die CDU-Fraktion die Verschiebung der Abstimmung um eine Woche. Diesem Antrag folgte das Gremium mehrheitlich.

Im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Maulbronner Weg 7.Änderung“ wurde eine Gebietsveränderung vorgeschlagen. Auf dem Grundstück Wilhelm-Haas-Straße 4 soll die Obdachlosenunterbringung erweitert werden. Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet. Die Unterbringung von Flüchtlingen war bis Ende 2019 in Gewerbegebieten möglich. Um die Unterbringung dort rechtmäßig zu ermöglichen, bedarf es einer Gebietsveränderung. In diesem Zusammenhang soll auch ein Gehweg entlang der Wilhelm-Hass-Straße mit eingeplant werden. Die vorgeschlagene Veränderung fand Einstimmigkeit.

In der Gegend des Schäferlaufgeländes planen wir einen Naturkindergarten auf einem städtischen Grundstück. Auf dem Grundstück soll ein Bauwagen aufgestellt werden. Der dazu notwendige Bauantrag kann aber vom Landratsamt nur genehmigt werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Naturkindergarten“ folgte das Gremium einstimmig.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, so wenden Sie sich gerne an die Fraktionsmitglieder. Zur Fraktion der Freien Wähler gehören: Maximilian Gessler, Rainer Gessler, Armin Gröner, Meike Lakowitz, Matthias Reutter, Andrea Ritz, Ulrike Wildermuth und Hans Bader.

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