Gemeinderatssitzung am 28.02.2017

Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hans Bader berichtet:

In der Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2017 stand nach der Bürgerfragestunde die Änderung der Friedhofsordnung mit Neukalkulation der Bestattungsgebühren auf der Tagesordnung. Die letzte Kalkulation der Bestattungsgebühren aus dem Jahr 2010 erreichte zwischenzeitlich nur noch einen Kostendeckungsgrad von unter 60%. Da ein Kostendeckungsgrad von 70% angestrebt ist, wurde eine Neukalkulation fällig. Zudem sind in letzter Zeit noch weitere Grabarten wie das Urnenwiesenwahlgrab oder das gärtnergepflegte Urnenwahlgrab dazugekommen. Eine Vereinheitlichung der Gebühren für alle drei städtischen Friedhöfe war ein weiteres Ziel und gerade dieser Punkt sorgte für Diskussionsstoff. Im Unterschied zu den beiden anderen Friedhöfen gibt es auf dem  Friedhof des Hardt- und Schönbühlhofes zwischen den Gräbern keine befestigten Wege. Die Gräber müssen mit Grabeinfassungen versehen werden, was für die Angehörigen mit erheblichen Kosten verbunden ist. Da die Gebühren für eine Grablege auf dem Friedhof Hardt- und Schönbühlhof seither im Vergleich sehr niedrig waren, wurde im Beschlussantrag vorgeschlagen, in einem Zwischenschritt die Gebühren zuerst auf 65% der sonstigen Gebühren anzuheben. Dem Antrag der CDU, die Gebühren für doppelbreite Wahlgräber auf dem Friedhof Hardt-und Schönbühlhof zunächst nur auf 32,5% anzuheben, haben sich die Freien Wähler zum Teil angeschlossen. Allerdings fand dieser Antrag keine Mehrheit. Die anschließende Abstimmung über die Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung (veröffentlicht in den Markgröninger Nachrichten vom 3.März 2017) fand einstimmige Zustimmung.
Der Spielplatz auf Hart A zwischen Ahornweg und Graf-Eberhard-Weg wird seit einiger Zeit nicht mehr angenommen; die beiden anderen Spielplätze in der Umgebung erfreuen sich regem Zulauf. Die Spielplatzfläche einer Wohnbebauung zuzuführen bedarf aber einer Änderung des Bebauungsplans Hart A. Der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung stammt vom Dezember 2015. In der Zwischenzeit wurden die eingegangenen Anregungen und Bedenken in die Änderung eingearbeitet. Entlang der östlichen Geländegrenze verläuft ein Stromversorgungskabel. Die Freien Wähler hätten gerne über dieser Versorgungstrasse einen Verbindungsweg zwischen dem Ahornweg und dem Graf-Eberhard-Weg gehabt, aber dieser fand schon in einer früheren Abstimmung keine Mehrheit. Die Abwägung der Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Hart A, 1.Änderung“ wurden einstimmig beschlossen.
Die Zustimmung zur Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartierstrukturen erfolgte einstimmig.
Für die eingegangenen Spenden möchten wir uns herzlich bedanken. Sie wurden einstimmig angenommen.

 


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